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   BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02   

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BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02 (https://dejure.org/2003,2729)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - 5 StR 310/02 (https://dejure.org/2003,2729)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 5 StR 310/02 (https://dejure.org/2003,2729)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO: Vor § 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten); Beweiswürdigung (Widerspruch); Gebot fairer Verfahrensgestaltung (Hinweispflicht zur Aufklärung von Missverständnissen bei der Verteidigung; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung wegen Fehlens eines Mordmerkmals - Rechtmäßigkeit der Beweisauswertung zu einer Schussreihenfolge - Voraussetzungen der tatrichterlichen Hinweispflicht bei Missverständnissen der Verteidigung über die Grundlagen gestellter Hilfsbeweisanträge - Zur ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 212 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Rache als niedriger Beweggrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 147
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Die aus den Umständen der Anfahrt und der Tatausführung des V für den Vorsatz gezogenen Schlüsse sind jedenfalls möglich und nachvollziehbar (vgl. BGHSt 36, 1, 14).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Daß das Verbringen des Schützen in die Schußposition angesichts des sich entfernenden Opfers hier ein entscheidendes Tatmittel war (vgl. BGHSt 42, 135, 138; 46, 107, 109), liegt auf der Hand.
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    a) Der Senat kann folgende grundsätzliche Bedenken dahinstehen lassen: - ob das Rügevorbringen, das wesentlich auf ein in Vorbereitung der Revisionsbegründung eingeholtes neues Gutachten gestützt ist, von vornherein an den in BGHR StPO § 261 Sachverständiger 7 angegebenen Grundsätzen scheitern muß; - ob die Aufklärungsrügen den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO deshalb nicht genügen, weil die Revisionen, die das bislang im Zusammenhang mit der Thematik der Schußreihenfolge erstattete kriminaltechnische Gutachten und die Ergebnisse der polizeilichen Untersuchungen lediglich anhand des Urteils referieren, die erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen für die erstrebte weitere Gutachtenerstattung aus den Ermittlungsakten nicht vollständig darlegen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 5); - ob Lichtbilder von der Teilzerstörung der Seitenscheibe des Pkw Golf, die im Urteil (UA S. 55) erwähnt sind, schon auf diese Weise durch eine deutliche und zweifelsfreie Bezugnahme gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (vgl. BGHSt 41, 376, 382) zum Gegenstand des Urteils gemacht wurden, so daß sachlichrechtliche Einwände unmittelbar hierauf gestützt werden können; - ob schließlich mangels weitergehender Verwertung von Erkenntnissen aus der Zerstörung jener Seitenscheibe tatsächlich eine genauere Ermittlung des Einschußwinkels, als im Urteil erfolgt, möglich gewesen wäre.
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Daß das Verbringen des Schützen in die Schußposition angesichts des sich entfernenden Opfers hier ein entscheidendes Tatmittel war (vgl. BGHSt 42, 135, 138; 46, 107, 109), liegt auf der Hand.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Die hierzu vorgelegte, auf angeblich undeutliche Einwände des Vorsitzenden während der Vernehmung des Zeugen Dy abstellende anwaltliche Versicherung des Verteidigers Rechtsanwalt D , auf die zurückzugreifen wegen des grundlegenden Verbots einer Rekonstruktion der Hauptverhandlung ohnehin prinzipiellen Bedenken begegnet (vgl. BGHSt 43, 212, 214), vernachlässigt die dargelegte Gesamtheit der einschlägigen Beweisaufnahme.
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    a) Der Senat kann folgende grundsätzliche Bedenken dahinstehen lassen: - ob das Rügevorbringen, das wesentlich auf ein in Vorbereitung der Revisionsbegründung eingeholtes neues Gutachten gestützt ist, von vornherein an den in BGHR StPO § 261 Sachverständiger 7 angegebenen Grundsätzen scheitern muß; - ob die Aufklärungsrügen den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO deshalb nicht genügen, weil die Revisionen, die das bislang im Zusammenhang mit der Thematik der Schußreihenfolge erstattete kriminaltechnische Gutachten und die Ergebnisse der polizeilichen Untersuchungen lediglich anhand des Urteils referieren, die erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen für die erstrebte weitere Gutachtenerstattung aus den Ermittlungsakten nicht vollständig darlegen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 5); - ob Lichtbilder von der Teilzerstörung der Seitenscheibe des Pkw Golf, die im Urteil (UA S. 55) erwähnt sind, schon auf diese Weise durch eine deutliche und zweifelsfreie Bezugnahme gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (vgl. BGHSt 41, 376, 382) zum Gegenstand des Urteils gemacht wurden, so daß sachlichrechtliche Einwände unmittelbar hierauf gestützt werden können; - ob schließlich mangels weitergehender Verwertung von Erkenntnissen aus der Zerstörung jener Seitenscheibe tatsächlich eine genauere Ermittlung des Einschußwinkels, als im Urteil erfolgt, möglich gewesen wäre.
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Allzu weitgehenden Eingriffsund Reaktionspflichten des Gerichts auf die Wahrnehmung von Verfahrensrechten durch die Verteidigung stünde letztlich der Grundsatz entgegen, daß die Verteidigung bei deren Ausübung prozeßrechtlich eigenverantwortlich handelt (vgl. BGHSt 13, 337, 343; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. vor § 137 Rdn. 1; Basdorf StV 1997, 488, 489).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Das wäre nur dann der Fall, wenn diese Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16, 22; BGH StV 2001, 571).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Zwar kann der Tatrichter verpflichtet sein, erkannte Mißverständnisse der Verteidiger über die Grundlagen von ihnen gestellter Hilfsbeweisanträge durch einen Hinweis auszuräumen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 und BGH bei Kusch NStZ 1993, 228; dazu Basdorf StV 1995, 310, 319).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
    Das wäre nur dann der Fall, wenn diese Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16, 22; BGH StV 2001, 571).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96

    Fehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen zweier selbständiger Taten - Erhebliche

  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 172/90

    Wirkungen widersprüchlicher gerichtlicher Angaben zum Vorliegen eines bedingten

  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 465/90

    Beanstandung eines nicht durchgeführten DNA-Fingerprintings im Verfahren wegen

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Derartige Beweggründe sind anzunehmen, wenn die Motive der Tötung nach der allgemeinen sittlichen Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen und die tatmotivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 147 ff. und Fischer a.a.O., § 211 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Bei Hilfsanträgen kann es der Fairnessgrundsatz gebieten, die Antragsteller auf die nicht ausreichend dargelegte Konnexität hinzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 38).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Derartige Beweggründe sind anzunehmen, wenn die Motive der Tötung nach der allgemeinen sittlichen Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen und die tatmotivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 147 ff. und Fischer a.a.O., § 211 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Es liegt nicht gänzlich fern, die von den Angeklagten ausgelebte Rache für ein ihnen unverständliches, als undankbar empfundenes Bestehen des betrunkenen Opfers auf seinem Hausrecht als ebenfalls auf niedrigen Beweggründen beruhend anzusehen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 36; BGH NStZ-RR 2003, 147, 149).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Die Verteidigung wurde auch nicht im Unklaren über das Verständnis des Gerichts betreffend die Grundlagen eines von ihr gestellten Antrags gehalten (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 38).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

    Unter Berücksichtigung der Heimlichkeit der zudem als ungerecht empfundenen Kündigungsvorbereitungen und seiner tief empfundenen Kränkung über das Verhalten der A. entbehrte das Rachemotiv noch nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 147, 149 m.w.N.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02; Urteil vom 01.03.2012, Az. 3 StR 425/11).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 548/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe: besondere Gesamtwürdigung bei verminderter

    Zudem erlebte der Angeklagte vor dem Hintergrund seiner schweren Persönlichkeitsstörung durch die Nichtverlängerung seines Arbeitsvertrages eine konflikthafte Zuspitzung seiner ohnehin bereits emotional angespannten Situation und hat in dieser Phase äußerster Labilisierung eine Tat begangen, die ein irrationales Gepräge aufwies (vgl. zur Annahme von niedrigen Beweggründen bei Rachemotiven BGH NStZ-RR 2003, 147, 149 und zur dabei maßgeblichen subjektiven Sicht BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 31, 34) und in deren Folge er sich selbst der Polizei gestellt hat (UA S. 22).
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 566/03

    Aufhebung des tatrichterlichen Beschlusses über die Verwerfung der Revision;

    Solches hätte aber das Gebot fairer Verfahrensgestaltung erfordert, um das hier offensichtliche, durch einen gerichtlichen Hinweis ohne weiteres zu beseitigende Mißverständnis des Verteidigers zu beseitigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 38; Kuckein in KK 5. Aufl. § 346 Rdn. 10).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

    Im Blick auf die vom Landgericht in seinem Beschluss sogar ausdrücklich erwähnte und im Urteil ausführlich gewürdigte Einlassung des Angeklagten, ein Bargeldbetrag von 15.000 EUR sei von G. übergeben worden und der Angeklagte hätte weitere 3.000 EUR bei sich gehabt, handelt es sich bei der Nennung von 18.000 EUR durch den Verteidiger - wenn nicht um eine Vereinfachung - um ein offensichtliches Missverständnis, das das Landgericht, nachdem es ihm nicht entgegengetreten ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 38), nicht mit zur Grundlage seiner Ablehnung hätte machen dürfen.
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

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